AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen, in denen die VALUZE GmbH (im Folgenden nur „VALUZE“) für andere Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen (im Folgenden nur „Auftraggeber“ – gemeinsam die Vertragspartner und einzeln „Vertragspartei“) IT-Dienstleistungen erbringt.

2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen, insbesondere AGB des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn VALUZE einen Vertrag ausführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

1. Angebote der VALUZE sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber oder wenn die VALUZE den Willen zum Vertragsschluss stillschweigend durch Dienstleistungsbeginn zum Ausdruck bringt (konkludentes Handeln). Im Zweifel sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB für den Vertragsinhalt maßgeblich.

2. Weisen Angebote der VALUZE ein Gültigkeitsdatum aus oder lässt die VALUZE auf sonstige Weise erkennen, dass ein Angebot als verbindlich gelten soll, kommt der Vertrag mit dem Zugang des unterzeichneten Angebots bei VALUZE zustande (E-Mail genügend).

3. Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen bzw. -anpassungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.

4. Kündigungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn die Vertragspartner weichen einvernehmlich von dieser Bestimmung ab.

5. Die VALUZE behält sich vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen der AGB unverzüglich in Textform (insbesondere E-Mail) informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungen, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Auftraggeber angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderungen der AGB gesondert hingewiesen. Die Änderungen werden durch VALUZE explizit ausgewiesen und dürfen objektiv keine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers darstellen.

§ 3 KOOPERATION

1. Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen.

2. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben bzw. Anforderungen, seien es eigene oder solche der anderen Vertragspartei, nicht eindeutig, nicht durchführbar oder offensichtlich unrichtig sind, hat unverzüglich ein Hinweis auf diesen Umstand zu erfolgen. Die Vertragspartner werden infolge dessen gemeinsam nach einer interessensgerechten Lösung suchen, diese umsetzen und ggf. eine Vertragsanpassung vornehmen.

§ 4 MITWIRKUNGS­PFLICHTEN

1. Der Auftraggeber unterstützt VALUZE bei der Erfüllung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang und auf eigene Kosten. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von: i) benötigten Informationen von fachkundigen Mitarbeitern des Auftraggebers; ii) Kommunikationsmitteln und -anschlüssen; iii) ggf. benötigter Hard- und Software.

2. Der Auftraggeber wird VALUZE hinsichtlich zu beachtender Umstände bei der Dienstleistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers hinreichend instruieren.

§ 5 LEISTUNGS­ERBRINGUNG

1. VALUZE erbringt Dienstleistungen grundsätzlich in direkter Abstimmung mit dem Auftraggeber zu vereinbarten Terminen. Die Erfolgsverantwortung liegt beim Auftraggeber.

2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie bspw. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat VALUZE nicht zu vertreten. Vereinbarte Termine verschieben sich infolge dessen angemessen, mindestens aber um die Dauer der Verzögerung.

3. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten der VALUZE. Diese sind Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr. Alle bundeseinheitlichen Feiertage und die Tage 24. und 31. Dezember zählen nicht als Werktage.

§ 6 SUBUNTERNEHMER

1. VALUZE ist dazu berechtigt zur Dienstleistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

2. Vor Einschalten eines Subunternehmers wird der Auftraggeber durch VALUZE in Textform informiert.

3. VALUZE haftet für Dienstleistungen, die von Subunternehmern erbracht werden, in gleicher Weise wie für selbst erbrachte Dienstleistungen.

§ 7 VERGÜTUNG

1. Es gelten die Konditionen des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrags. Ist keine Vergütung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Preise.

2. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand und versteht sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

4. Werden Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbracht, wird VALUZE folgende Aufschläge berechnen: i) 25% (18.00 – 22.00 Uhr / 06.00 – 09.00 Uhr), ii) 50% (22.00 – 06.00 Uhr und Samstage), iii) 100% (Sonn- und Feiertage).

5. Aufrechnungen sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der VALUZE sind dem Auftraggeber nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

6. Die Vergütung für Reise- und Übernachtungskosten wird grundsätzlich im Vertrag festgelegt. Sind Reise- und Übernachtungskosten nicht explizit geregelt, gelten folgende Konditionen: i) 65,- EUR pro Reisestunde, ii) 0,65 EUR pro gefahrenen Kilometer, iii) 24,- EUR Tagesverpflegungspauschale, iv) Bahn- und Flugticket, Taxi, Hotel und sonstige Aufwände werden nach Beleg vergütet.

§ 8 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

1. Laufzeitbeginn ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Ist ein Laufzeitbeginn nicht explizit geregelt, beginnt das Vertragsverhältnis zum Unterschriftszeitpunkt.

2. Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich i) mit vollständig erbrachter Dienstleistung (Kontingenterschöpfung) oder ii) mit Ablauf eines festgelegten Enddatums. Ansonsten gilt das Vertragsverhältnis als für unbestimmte Zeit geschlossen.

3. Wurde das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, können es beide Vertragspartner mit Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 9 DATENSCHUTZ

1. Die Vertragspartner tragen für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass VALUZE alle relevanten Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

§ 10 GEHEIMHALTUNG

1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwenden. Dritte sind nicht die zur Leistungserbringung hinzugezogenen Hilfspersonen wie bspw. Freie Mitarbeiter und Subunternehmer.

2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, Vertraulichkeit über den Inhalt ihres Vertragsverhältnisses zu wahren.

3. Übergebene Unterlagen und Dokumente sind auf Verlangen einer Vertragspartei nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben. Dateien sind zu löschen und die Löschung ist in Textform zu bestätigen. Die VALUZE behält sich vor, eine Kopie von Unterlagen, Dokumenten oder Dateien zu behalten, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass VALUZE alle relevanten Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

§ 11 HAFTUNG

1. Für alle vertraglichen und gesetzlichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegen VALUZE für Pflichtverletzungen von VALUZE oder seiner Erfüllungsgehilfen gelten die nachstehenden Bestimmungen.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, haftet VALUZE nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

3. Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den zweifachen Vertragswert begrenzt.

4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei einem Garantieversprechen.

5. VALUZE haftet nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstigem Folgeschaden oder indirekten Schäden.

6. VALUZE haftet nicht für einen vom Auftraggeber selbst verschuldeten Datenverlust.

§ 12 SCHLUSS­BESTIMMUNGEN

1. Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende materielle Recht in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von VALUZE. VALUZE behält es sich vor, Rechte auch am Geschäftssitz des Auftraggebers geltend zu machen.

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